Montag, 25. Januar 2016

10.03.2016 Deutscher Pflegetag 2016

10.03.2016 - 12.03.2016 

Die zenrale Veranstaltung der Pflegebranche ist ein im Gesundheitswesen einmaliges Treffen des gesellschaftlichen Miteinanders. Zahlreiche Experten, Entscheider und Multiplikatoren aus Politik, Wirtschaft, Pflege und Gesellschaft begegnen sich im intensiven Dialog über die Zukunft der Pflege.

Das einzigartige Vortragsprogramm und die praxisnahen Lösungen der Fachausstellung machen den Deutschen Pflegetag 2016 zum Pflichttermin der Branche. Die Pflege ist und bleibt eines der wichtigsten gesundheitspolitischen und gesellschaftlichen Themen unserer Zeit – seien auch Sie in Berlin-Tempelhof dabei, um die Zukunft der Pflege mitzugestalten.


Kontakt:
Sabine Scholz  
E-Mail:   kontakt@deutscher-pflegetag.de
Telefon: 0511 8550-2413.

Freitag, 22. Januar 2016

OLG Hamm : Sechsstellige Summe gegen zwei Ärzte


Kunstfehler-Urteil

Sechsstellige Summe gegen zwei Ärzte

Schadenersatz und Schmerzensgeld in Höhe von mehreren hunderttausend Euro sind in Deutschland eine Ausnahme. Jetzt hat ein Oberlandesgericht eine solche Summe einer Patientin und deren PKV zugesprochen, weil zwei Ärzten grobe Behandlungsfehler unterlaufen sind.


Wenn Ärzte trotz fortdauernder Beschwerden bei einer Injektionsbehandlung auf eine bildgebende Diagnostik verzichten, kann das ein grober Behandlungsfehler sein - nach einem Sturz ist die röntgenologische Befundung absoluter Standard.
Auch das Übersehen eines Frakturspalts bei einer Cortison-Injektion kann als grober Behandlungsfehler gewertet werden, entschied jetzt das Oberlandesgericht Hamm in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil.
Das Gericht sprach einer Patientin 100.000 Euro Schmerzensgeld, rund 12.000 Euro Schadenersatz und den Ersatz künftiger Schäden sowie der zuständigen privaten Krankenversicherung 530.000 Euro Schadenersatz zu .
Die Frau war nach einem Sturz aufs Gesäß bei einem niedergelassenen Chirurgen in Behandlung. Er behandelte sie wegen eines Knochenhautreizzustands an der Steißbeinspitze mit mehreren Infiltrationen. Als sich die Beschwerden verschlimmerten, ging die Patientin in ein Institut für Mikrotherapie.
Auch dort wurde sie mehrfach mit Injektionen behandelt, bei der Auswertung des MRT wurde eine Fraktur nicht diagnostiziert. Zudem setzten die Mitarbeiter die kontraindizierte Injektion fehlerhaft in den Frakturspalt.

Acht Monate Klinikaufenthalt
Die Patientin musste in Folge wegen einer Kreuzbeinfraktur und einer Infektion mit Staphylococcus aureus über acht Monate lang im Krankenhaus behandelt werden.
Durch die Infektion hatte sie multiple Abszesse und ein multiples Organversagen erlitten und musste sich mehreren Revisionsoperationen unterziehen. Sie leidet bis heute unter Narbenschmerzen sowie Mobilisations- und Bewegungseinschränkungen.
Sowohl das Landgericht als auch das OLG warfen dem Chirurgen und dem ärztlichen Leiter des Instituts grobe Behandlungsfehler vor. Der Chirurg hätte das Vorliegen einer Fraktur zwingend ausschließen müssen, urteilte das OLG. Wegen des groben Behandlungsfehlers haftet er in vollem Umfang für die eingetretenen Gesundheitsschäden und Beeinträchtigungen.
Das gilt auch für die Infektion mit Keimen, da der Arzt nicht nachweisen konnte, dass die Infektionen keine Folge der durch ihn durchgeführten Injektionen waren.
Der Institutsleiter haftet, weil seine Mitarbeiter bei der Auswertung des MRT die Fraktur nicht diagnostiziert und auch die CT-Aufnahmen zur Kontrolle der Lage der Injektionsnadeln nicht richtig bewertet hatten. Ein radiologischer Sachverständiger kam zu dem Schluss, dass der Frakturspalt auf den Aufnahmen zu erkennen war und hätte erkannt werden müssen.

Cortisonspritze war kontraindiziert

Die Richter kamen deshalb zu der Überzeugung, dass es sich nicht nur um einen Diagnoseirrtum gehandelt habe, sondern um "eine unvertretbare Diagnose in Form eines Diagnosefehlers".
Ein anderer Sachverständiger hatte zudem erklärt, dass Infiltrationen in einem möglichen Hämatombereich kontraindiziert waren.
Die im Institut vorgenommene Cortison-Injektion bezeichnete er als "absolut kontraindiziert", da sie die Immunabwehr herabgesetzt und damit die Gefahr einer Infektion vergrößert habe. (iss)
Az.: 26 U 32/14 und 26 U 33/14

04.02.2016 Weltkrebstag

04.02.2016 Weltkrebstag 2016

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: "Krebsbekämpfung bleibt gesundheitspolitische Herausforderung ersten Ranges"
Weltweit steigt die Zahl der Krebserkrankungen. Die Gründe dafür sind vielschichtig: Neben genetischen Einflüssen spielen das individuelle Gesundheitsverhalten, Umweltfaktoren sowie Lebens- und Arbeitsbedingungen eine Rolle. In Deutschland erkranken jährlich rund 500.000 Menschen neu an Krebs, etwa 220.000 sterben an den Krankheitsfolgen. Krebs ist damit die zweithäufigste Todesursache in Deutschland. 51 Prozent aller Männer und 43 Prozent aller Frauen müssen hierzulande damit rechnen, im Laufe ihres Lebens an einem bösartigen Tumor zu erkranken.
Anlässlich des Weltkrebstags am 4. Februar erklärt Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: "Die Krebsbekämpfung bleibt eine gesundheitspolitische Herausforderung ersten Ranges. Deshalb dürfen die Anstrengungen nicht nachlassen, die gute Krebsversorgung in Deutschland weiter auszubauen und zu verbessern. Klinische Krebsregister sind dabei ein entscheidendes Element. Durch die flächendeckende Auswertung aller Behandlungsdaten in klinischen Krebsregistern werden erfolgreiche Behandlungsmethoden schneller sichtbar. Das kommt Krebskranken unmittelbar zugute. Mit dem Nationalen Krebsplan sind wir bereits ein gutes Stück vorangekommen: Der Ausbau klinischer Krebsregister wird in allen 16 Bundesländern unter Hochdruck vorangetrieben. Ganz wichtig ist auch die Krebsfrüherkennung. Deshalb muss es jetzt verstärkt darum gehen, Früherkennungsprogramme weiterzuentwickeln und noch besser über Möglichkeiten der Krebsfrüherkennung zu informieren."
Der Weltkrebstag findet jährlich am 4. Februar statt und hat zum Ziel, die Vorbeugung, Erforschung und Behandlung von Krebserkrankungen in das öffentliche Bewusstsein zu rücken. Er wurde 2006 von der Union internationale contre le cancer (UICC), der WHO und anderen Organisationen ins Leben gerufen. Die UICC koordiniert den Weltkrebstag.

Samstag, 16. Januar 2016

19.01.2016 Hamm - Bockum Hövel Krankenhaus informiert über Handverletzungen

Die Abteilung für Handchirurgie am St.Josef Krankenhaus lädt für Dienstag, 19.01.2016  ab 18 Uhr zu einem kostenfreien Patientendienstag ein und informiert über Diagnostik und Behandlungsmöglichkeiten von Handverletzungen.


Referent: Dr. Andres Klenner Chefarzt der Handchirurgie

Ort: Konferenzraum der Verwaltung

St. Barbara-Klinik Hamm GmbH
Standort St. Josef-Krankenhaus 
Hamm-Bockum-Hövel
Albert-Struck-Straße 1
59075 Hamm

Kontakt: 

Tel.: 02381/961-0

www.josef-krankenhaus.de
info(at)josef-krankenhaus.de